Riester-Rente gehört zu der privaten Vorsorge und wurde seit ihrer Einführung im Jahr 2002 durch die Weiterentwicklung immer attraktiver für die Anleger. Zudem wird sie staatlich durch Zulagen und steuerlichen Vorteilen gefördert. Im Jahre 2008 folgte dann die Einrichtung der Wohn-Riester auch die Eigenheimförderung eingeführt. Insbesondere werden die Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahl-Phase garantiert. Diese beginnt ab dem 60. Lebensjahr oder zum Beginn der gesetzlichen Altersrente. Alle Erträge sind in der Anspar-Phase steuerfrei. Zudem ist das Kapital in der Anspar-Phase vor Zugriff Dritter geschützt. Somit ist die Riester-Rente auch Hartz 4 sicher.
Förderungen durch den Staat
Die Höhe der staatlichen Zulagen richtet sich nach der individuellen familiären Situation und nach der Anzahl im Haushalt lebenden Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird. So beträgt die Grundzulage 154 Euro. Für jedes Kind, das bis 2007 geboren wurde, zahlt der Staat 185 Euro, und für Kinder, die ab 2008 geboren sind werden 300 Euro fällig. Zudem können die Sparer Aufwendungen für die Riester-Rente in Höhe von bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend machen.
Riester-Rente – die Sparformen:
Riester-Rentenversicherung
Hier werden die Beiträge wie in einer herkömmlichen Renten-Versicherung eingespart. Werden Überschüsse, die über den garantierten Zins hinaus gehen, erwirtschaftet, so können diese in festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien angelegt werden. Anleger erhalten bei dieser Form der Riester-Rente eine lebenslange, garantierte Rente. Zu dieser kommt die Überschuss-Beteiligung. Die Riester-Rentenversichrung wird staatlich gefördert und mit Steuervorteilen unterstützt.
Bank-Sparpläne
Hierbei werden die angelegten Beiträge über die gesamte Laufzeit verzinst. Die Auszahlung kann spätestens zum 85. Lebensjahr erfolgen und entweder als Sparplan oder als private Rentenversicherung gestaltet werden. Da bei dieser Spar-Form keine Abschlusskosten entstehen, fließen die Beiträge vollständig und direkt in den Sparplan. Die Verzinsung richtet sich nach dem aktuellen Leitzins der Europäischen Zentralbank. Sowohl Beiträge als auch Zulagen werden bei der Auszahlung garantiert.
Fonds-Sparplan
Bei dieser Spar-Form werden die Beiträge in Investment-Fonds angelegt. Dabei kann das Geld, wenn es die Lage am Kapitalmarkt erfordert oder das Rentenalter kurz bevorsteht, in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden. Die Auszahlung erfolgt in Kombination aus einem fondbasierten Auszahl-Plan mit einer Rentenversicherung. Dabei zeichnet sich die Spar-Form durch hohe Erträge bei Anlage in Aktienfonds aus. Sämtliche Erträge, Dividenden und Zinsen sind in der Anspar-Phase steuerfrei.
Wohn-Riester
Seit 2008 gilt die Riester-Förderung auch für selbstgenutzte Immobilien. Dabei kann die Förderung für die Finanzierung einer neu erworbenen Immobilie in Anspruch genommen werden. Hier werden die Tilgungszahlungen wie die Beiträge zu einer Riester-Rente staatlich gefördert.