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Kritik an Riesterrente: Eine Police sorgfältig auswählen!

Mittlerweile haben von rund vierzig Millionen Zulagenberechtigten fünfzehn Millionen einen Riester-Vertrag abgeschlossen. In jüngster Zeit haben verschiedene Experten starke Kritik an der Riester-Rente wegen angeblich zu geringer Renditen geäußert. Aber gerade für Geringverdiener sind die hohen staatlichen Zulagen weiterhin attraktiv.

Den Riester-Vertrag mit Bedacht wählen!

Die Sinnhaftigkeit des Riester-Sparens ist jüngst öffentlich diskutiert worden. So hatte der Vorsitzende des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, die Rentabilität angezweifelt. Er bezog sich dabei insbesondere auf die Absenkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen von 2,25 % auf 1,75 % ab nächstes Jahr. Er verwies zudem auf oftmals hohe Kosten, welche für Policen anfallen und die Rendite schmälern. So pauschal kann die Kritik aber nicht aufrechterhalten werden. Dennoch sollten Sie diese in der Stoßrichtung ernst nehmen: Riestern ist nämlich nicht gleich riestern. In der Tat sollten Sie bei der Wahl eines Vertrages genau auf die Konditionen und die Renditechancen einer Riesterrente achten. Zwischen den Angeboten und den Anbietern gibt es hier erhebliche Unterschiede. Die oben erwähnten Kapitallebensversicherungen haben aufgrund der Absenkung des Garantiezinses weiter an Attraktivität verloren. Wenn Sie bis zu Ihrem Renteneintritt noch mindestens zehn Jahre Zeit haben, sollten Sie eher auf fondsgebundene Policen setzen. Die Chancen auf höhere Rendite sind hier deutlich größer. Haben Sie sich für die Art der Riesterrente entschieden, sollten Sie zudem die einzelnen Anbieter genau betrachten. Ein guter Kennwert ist die bisherige Wertentwicklung einer Police. Auch die geforderten Gebühren sollten Sie unter die Lupe nehmen.

Vorteile der Riester-Rente

Bei mancher geäußerter Kritik sollten nicht die nennenswerten Vorteile des Riester-Sparens übersehen werden. Allen voran sind die hohen staatlichen Zuschüsse zu nennen, die vor allem für Geringverdiener und Familien mit Kindern ein schlagendes Argument sind. Zudem sind Riester-Verträge insofern sicher, dass sowohl die Eigenbeträge als auch die staatlichen Zuschüsse garantiert sind. Schließlich werden die Ersparnisse einer Riester-Rente nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Geschrieben in: Riester Rente

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