Viele Menschen machen sich Gedanken darüber wie sie ihre Familie oder den Partner im Todesfall absichern können, ohne eine hohe finanzielle Belastung einzugehen. Die Wahl der richtigen Versicherung kann zur wichtigen Entlastung der Hinterbliebenen werden. Besonders unverheiratete Paare stehen im Sterbefall meist vor unlösbaren, finanziellen Problemen
Eine Risikolebensversicherung hilft nicht nur Verheirateten
In den meisten Fällen wird davon ausgegangen, dass eine Risikolebensversicherung nur von verheirateten Paaren abgeschlossen werden kann. Glücklicherweise ist der Abschluss dieser Absicherung auch für Paare ohne Trauschein und Geschäftspartner möglich. Es kommt dabei darauf an, dass die Versicherung richtig abgeschlossen wird. Der Begünstigte der Versicherung muss in diesem Fall auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer der Versicherung sein. Die versicherte Person ist allerdings der oder die unverheiratete Partner/in oder der Mitinhaber des Unternehmens. Die Höhe der Versicherung ist nicht einfach zu definieren, sollte aber je nach Einkommen des Versicherungsnehmers das 3-5 fache des jährlichen Verdienstes betragen. Dies ist besonders wichtig, wenn im privaten Bereich Immobilien zu bezahlen oder im geschäftlichen Bereich hohe Kredite zu begleichen sind.
Nicht immer ist eine Gesundheitsprüfung nötig
Entgegen vieler Aussagen ist beim Abschließen einer Versicherung nicht zwangsläufig eine Gesundheitsprüfung notwendig. Viele Versicherer verzichten auf Untersuchungen wenn die Fragen im Antrag ordungs – und wahrheitsgemäß ausgefüllt worden sind. Ab einer Versicherungssumme von 200.000 Euro wird allerdings die ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes von vielen Agenturen verlangt. Nichtraucher erhalten günstigere Konditionen als Raucher. Werden Nichtraucher im Versicherungsverlauf zum Raucher, muss dies bei den Versicherern angegeben werden. Bei einigen Anbietern können Raucher von Zigarren, Rillos oder Pfeifen den günstigeren Nichtrauchertarif nutzen.
Das Eintrittsalter dient zur Berechnung der Beiträge
Entscheidend für die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ist neben dem Gesundheitszustand selbstverständlich das Eintrittsalter des Versicherten. Da das Versicherungsrisiko mit zunehmendem Alter steigt, werden die Beträge auch dementsprechend berechnet. Auch laufende Versicherungen steigen mit der Dauer der Laufzeit an. Ab einem gewissen Alter und nach Überprüfung der Finanzen sollte überprüft werden ob die Absicherung durch eine Versicherung, die das Risiko absichert, überhaupt notwendig ist.