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Rente jetzt erst mit 69? Was kann ich tun?

Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Angst um ihre Rente. Das Rentenalter wird langsam aber sicher immer weiter angehoben. Begründung der Bundesregierung: Die Menschen beziehen dank hoher Lebenserwartung im Durchschnitt 18 Jahre lang Rente. Viele arbeiten bis in hohe Alter, zahlen ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und am Ende bleibt kaum etwas für den Lebensunterhalt übrig. Deshalb ist es ratsam, wenn Sie bereits in jungen Jahren vorsorgen und in eine Private Altersvorsorge investieren. Eine Möglichkeit ist die Rürup Rente. Diese Versicherung ist vor allem für gut verdienende und ältere Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler mit hohem Einkommen empfehlenswert (ab einem Einkommen von 24.000!).

Was ist die Rürup Rente?

Diese staatlich subventionierte Private Altersvorsorge beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag und wurde 2005 vom Ökonomen Bert Rürup ins Leben gerufen. Sie ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Wichtig: Es gibt kein Kapitalwahlrecht, das bedeutet, sie wird nicht in einer kompletten Summe ausgezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass sie ausschließlich als regelmäßige monatliche Rente dient (Leibrente). Die Auszahlung erfolgt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres.

Welche Vor- und Nachteile bietet diese Private Altersvorsorge?

Zählen Sie zu der Gruppe der Selbstständigen können Sie Ihre Steuerbelastungen enorm senken, was sich dann gewinnbringend auswirkt. Während der Ansparphase können die Beiträge dieser Private Altersvorsorge gestaffelt von 2005 an steuerlich geltend gemacht werden. Zur Rürup Rente gibt es auch unterschiedliche Zusatzverträge, die ebenfalls steuerlich gefördert werden. Da es aber unterschiedliche Modelle dieser Privaten Altersvorsorge von verschiedenen Anbietern auf dem Markt gibt, sollten Sie sich vorab ausgiebig informieren und ruhig fachliche Hilfe, beispielsweise von einem Finanzmakler, in Anspruch nehmen. Wichtig: Der Vertrag kann nicht übertragen, verschenkt oder beliehen werden. Die Beiträge sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeiträge als Sonderausgaben absetzbar, aber nur wenn der Vertrag eine Zahlung der lebenslangen monatlichen Rente vorsieht und die Auszahlung (Leibrente) nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, kommt das Geld der Versicherung zu Gute. Sie können dem aber entgegenwirken, zum Beispiel kann der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente verbunden werden. Sollte der Versicherte während der Rentenzeit sterben, leistet die Versicherung Rentengarantiezeiten. Diese sind besonders wichtig, damit die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die Beiträge haben.

Die Rürup Rente ist unantastbar

Das angesparte Kapital kann nicht vom Staat eingezogen werden. Es ist Hartz 4 sicher und kann auch nicht bei einer privaten Insolvenz als Vermögen angerechnet werden. Alle Anbieter sind per Gesetz verpflichtet eine lebenslange Rente zu zahlen.

Geschrieben in: Private Altersvorsorge, Ratgeber, Rürup-Rente

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