Ab dem Jahr 2012 gibt es einschneidende Gesetzesänderungen bei der privaten Altersvorsorge. Bis dato ist es noch nicht weit verbreitet, dass die privaten Lebens- und Rentenversicherungen nur noch bis Ende 2011 von einem höheren Garantiezins und Steuervorteilen profitieren werden. Die Gesetzesänderung wirkt sich zum Nachteil der Versicherten aus und es herrscht Aufklärungsbedarf. Man sollte sich informieren und den Abschluss einer privaten Altersvorsorge noch in diesem Jahr tätigen, denn dem Jahr 2012 gibt es weniger Garantiezinsen und mehr Steuern auf die Kapitalerträge.
Höheres Rentenalter und geringere Garantiezinsen ab 2012
Wer nach dem Jahr 2011 eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt, muss damit rechnen, dass die Auszahlung mit dem 60. oder dem 61. Lebensjahr voll steuerpflichtig sein wird. Weiter wird es Änderungen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge geben. Die Riesterrenten, Rüruprenten und die betriebliche Altersvorsorge wird erst mit dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn man diese ab 2012 abschließt. Wer also in diesem Jahr noch eine private Altersvorsorge abschließt, erhält bereits ab dem 60. Lebensjahr die Auszahlung. Das Rentenalter wird also um zwei Jahre angehoben. Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden, sind also deutlich im Nachteil, weil der Staat das Auszahlungsjahr um zwei Jahre verschoben hat.
Nur noch der Abschluss in 2011 garantiert mehr Steuervorteile und höhere Garantiezinsen
Wer darüber nachdenkt, eine staatlich geförderte Altersvorsorge abzuschließen, tut gut daran, diese noch bis Ende diesen Jahres abzuschließen, um bereits im Alter von 60 Jahren in den Genuss der Auszahlung zu gelangen.
Weiter wird der Garantiezins der Lebensversicherungsprodukte ab dem Jahr 2012 gesenkt. Anstatt 2,25 Prozent Garantieverzinsung wird es für Verträge, die nach 2011 abgeschlossen werden, nur noch eine garantierte Verzinsung von 1,75 Pozent geben. Das sind 0,5 Prozent weniger: Bei einer langen Laufzeit machen die 0,5 Prozent über die Jahre einiges an Verlust aus.
Wer in diesem Jahr noch eine private Renten- oder Lebensversicherung abschließt, kann noch von den höheren Garantiezinsen und den staatlichen Steuervorteilen profitieren. Bis dato ist es gesetzlich derart geregelt, dass der Versicherte mit der Vollendung des 60. Lebensjahres das angesparte Kapital steuerbegünstigt ausgezahlt bekommt. Es muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden, während die andere Hälfte steuerfrei bleibt.
Nach 2011 wird sich also einiges zum Nachteil der Versicherten verändern: Späteres Auszahlungsalter bei geringerer Garantieverzinsung. Es ist ratsam, sich noch in diesem Jahr zu informieren und eine eventuell geplante private Altersvorsorge noch in 2011 abzuschließen. Das bedeutet weniger Steuern auf die Kapitalerträge zu zahlen und weiter bei einem höheren Garantiezins früher von der privaten Vorsorge zu profitieren.