Die betriebliche Altersvorsorge als eine der drei Säulen der Rentenversicherung fristet immer noch ein Nischendasein. Sowohl viele Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber machen von dieser staatlich begünstigten Möglichkeit keinen Gebrauch. Die Befreiung der Arbeitnehmerbeiträge von der Sozialversicherung könnte dieser Art der Altersvorsorge nun neuen Schwung verleihen.
Betriebliche Altersvorsorge: Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Arbeitnehmerbeiträge
Hintergrund dieser Änderung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Dezember letzten Jahres: Dieser hatte entschieden, dass auch die Beiträge von Arbeitnehmern zu einer betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei sind. Das Gericht argumentierte, dass diese genauso behandelt werden müssen wie andere Beiträge zur Alterssicherung. Die Sozialversicherungsverbände orientieren sich in der Regel an der Frage, ob finanzielle Beiträge steuerfrei sind oder nicht. So geschah dies auch in dem vorliegenden Fall: Vor Kurzem teilten sie mit, dass auf Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge rückwirkend zum 01. Januar keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zu zahlen sind. Damit ist es nun für Arbeitnehmer wesentlich attraktiver, einen solchen Vertrag in Kooperation mit seinem Arbeitgeber abzuschließen und sich zugleich mit eigenen Zahlungen daran zu beteiligen.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber können auf diese Weise ihre Beschäftigten entlohnen, ohne dass dadurch zusätzliche Sozialabgaben anfallen. Arbeitnehmer haben neben der gesetzlichen Rentenversicherung und eventuell einer Riester-Rente einen weiteren Baustein für ihre Alterssicherung. Längst ist bekannt, dass die gesetzliche Rente alleine aufgrund des demografischen Wandels für viele Menschen im Alter nicht mehr einen ausreichenden Lebensstandard bietet. Die Steuerfreiheit für die Beiträge rührt aus einem Systemwechsel: Die Zahlungen in der Ansparphase sind steuerfrei, dafür werden die Renten dann besteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Für die große Mehrheit stellt das einen Vorteil dar: Im Alter haben die meisten Menschen nämlich deutlich weniger Einkommen als während des Berufslebens. Daraus folgt, dass ihr persönlicher Steuersatz in der Rente deutlich niedriger ist.
Verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge
Eine betriebliche Altersvorsorge kann mit fünf verschiedenen Modellen umgesetzt werden: Der Arbeitgeber kann beispielsweise eine Direktzusage machen. Dies bedeutet, dass er selbst Rückstellungen tätigt, um die späteren Rentenzahlungen zu finanzieren. Außerdem kann der Weg einer Pensionskasse, einer Unterstützungskasse oder eines Pensionfonds gewählt werden. Schließlich ist es möglich, den Vertrag bei einer Direktversicherung als Lebensversicherungspolice abzuschließen. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine solche Entgeltumwandlung. In einigen Tarifverträgen sind darüber hinaus entsprechende, konkrete Regelungen bereits integriert.